Sehr geehrte Frau Bader,
der Vater meiner Kinder (3&5 Jahre) und ich, haben uns im November 2018 getrennt.
Wir waren nicht verheiratet.
Er ist ca 500 km weit weg gezogen.
Hat jetzt eine neue Partnerin.
Jetzt meine Frage:
Kann ich ihm untersagen, dass er sie zum Treffen mitbringt? Da ich es noch zu früh finde.
Wie ist es, wenn die Kinder ihn evtl besuchen, mit der räumlichen Situation??
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hab bei beiden Kindern ich.
Vielen herzlichen Dank.
Mfg
von
AlleinerziehendeMama
am 27.05.2019, 23:21
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
nein, das können Sie ihm nicht verbieten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2019
Antwort auf:
Umgangsrecht
Die Kinder haben ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Und zwar genau in dieser Schreib- und Sichtweise.
Er kann grundsätzlich zu den Umgangszeiten mitbringen wen er will. Solange das nicht gegen das Kindeswohl geht, ist dagegen nichts einzuwenden.
Ob es besser wäre sie nicht mitzubringen ist etwas anderes.... aber wenn er da nicht mitzieht, wirst Du kaum etwas machen können.
Immerhin seid ihr ein halbes Jahr getrennt, warum sollte er da nicht jemanden mitbringen dürfen? Tut diese Dame etwas, was den Kindern shcadet?
Gruss
D
von
desireekk
am 28.05.2019, 02:31