Liebe Fr. Bader,
Sie haben mir bereits schon mal guten fachkundigen Rat gegeben. Dafür möchte ich Ihnen nochmals danken. Jetzt brauche ich nochmal Ihre Hilfe: Ich lebe derzeit von meinem Mann getrennt, eine Scheidung habe ich bisher nicht eingereicht. Unser Baby ist 10 Mon. alt. Welches Umgangsrecht ist bei diesem Alter üblich? Mich interessiert hauptsächlich in welchem Abstand, für wie lange und in welcher Begleitung oder auch alleine er das Kind sehen darf. Wen kann ich außer einem Anwalt einschalten, wenn es damit Probleme gibt?
Moni
Mitglied inaktiv - 18.09.2000, 08:32
Antwort auf:
Umgangsrecht
Liebe Moni, freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte. So ein "Echo" stimmt fröhlich.
Also, der richtige Ansprechpartner in dieser Sache ist das Jugendamt.
Das entscheidet je nach Fallkonstellation (wie gut kennt der Zwerg seinen Vater, wie ist das Kind drauf, ist es ängstlich, reagiert es verschreckt...), was im Kindeswohl liegt. Diese Stellungnahme wird übrigens auch verwandt, wenn es zu einem Prozeß kommt.
Ein Kind in diesem Alter wird sicherlich nicht beim Vater übernachten, das Umgangsrecht wird wohl so auf 1 - 2 mal im Monat auf einen Wochenendtag festgelegt.
N. Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2000