Frage: Umgangsrecht

Hallo, meine Töchter 2 Jahre und 4 Jahre sehen ihren Vater alle zwei Wochen am WE und unter der Woche sporadisch 1-2 mal für ca 1 Stunde. Wir sind seit nem 3/4 Jahr getrennt. Kann er rechtlich gesehen darauf bestehen die Kinder mit in den Urlaub zu nehmen oder kann ich ihm das "verbieten"? Meines erachtens sind sie für eine Trennung von 2 Wochen noch zu jung und sollten dies selbst entscheiden. Desweiteren hält er sich nicht an Absprachen. Er soll beispielsweise die Kinder um 18h bringen, kommt aber fast regelmäßig 30-60 min. zu spät. Hin und wieder sagt er Bescheid, manchmal aber auch nicht, je nach Laune. Als Mutter ist man da natürlich besorgt, gerade wenn ich ihn dann nicht erreiche. Selbst nach mehreren Ermahnungen meinerseits scheint da keine Besserung in Sicht. Was kann ich hier tun, ohne den Kindern damit zu schaden? Ich möchte sie nicht als Druckmittel einsetzen. Ich denke seine Reaktion ist eine Art Stolz oder etwas in der Richtung. Herzlichen Dank für die Beratung, nick2008

Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 16:44



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, versuchen Sie, dem KV mit Hilfe des JA in einem sachlichen u ruhigem Gespräch Ihren Standpunkt klar zu machen. Das JA vertritt da die Interessen der Kinder. Wegen des Urlaubes gibt es keine gesetzl. Regelungen - es kommt auf das Verhältnis der Kinder zum Vater, die Entwicklung etc. an Aber auch hier kann das JA vermitteln. Man könnte ja zB erst einmal eine Woche wegfahren Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2009



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