Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Regelung des Umgangsrechts. Mein Großer ist alle zwei Wochen übers Wochenende bei seinem Vater. Nun will dieser die Strecke nicht immer fahren (einfache Fahrt 60 km) und meint, ich müsse das Kind zu ihm bringen. Da ich ja aber noch zwei Kinder habe, ist das ein ganz schöner Aufwand mit den schlaf/Essenzeiten. Außerdem sehe ich das auch irgendwie nicht ein, da seine Art und Weise da ziemlich unverschämt und egoistisch ist.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, das Kind zu ihm zu bringen?
Vielen Dank für Anregungen!
Mit freundlichen Grüßen
feder
Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 21:07
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Umgangsrecht
Hallo,
er muss es holen u die KOsten tragen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2006
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Umgangsrecht
Hallo,
wer von Euch hat die Entfernung denn geschaffen - Du oder Dein Ex? Wer ist weggezogen? Davon hängt die weitere Regelung der Fahrten ab.
Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 22:34
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Umgangsrecht
Hallo Murmeline,
wir waren nicht verheiratet (ich habe alleiniges Sorgerecht) und leben beide nicht mehr dort, wo wir etwa ein Jahr mit Kind gewohnt haben. Aber ich bin weiter weggezogen.
Das ist ein ganz neuer Aspekt, den kannte ich gar nicht! Danke für die Info!
Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 23:46
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Umgangsrecht
Vielen Dank für Ihre Info!
Mitglied inaktiv - 15.10.2006, 23:31