hallo,
habe mal ne frage zum umgangsrecht.
meine tochter ist fast 2 und mein mann will sie über nacht behalten. das möchte ich aber nicht.
sein anwalt sagt, dass er das darf; mein anwalt sagt, dasss er das nicht darf.
wo kann ich nachlesen, wie es rechtlich aussieht?
mfg
sabine
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 11:41
Antwort auf:
umgangsrecht
Hallo,
wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“
Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2006
Antwort auf:
umgangsrecht
Da gibt es keine gesetzliche regelung..
Zum Glück, denn man muß das einzelne Kind betrachten.
Warum kommt eine Übernachtung nicht für Dich in Frage?
Weil sie bisher nicht dort geschlafen hat? Irgendwann muss man mal anfangen...
Oder warum macht Dir das Kopfzerbrechen?
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 13:18