hallo, ich bin von meinem partner seit einem jahr getrennt. wir waren nicht verheiratet. meine tochter ist jetzt 9 monate. seit etwa einem halben jahr hat er sie nicht mehr gesehen (nach der geburt meiner tochter hatten wir anfangs noch kontakt). ich möchte es nicht, weil er mir sehr, sehr viel weh getan hat. unter anderem hat er mich regelrecht aus der wohnung geschmissen (er sagte damals, er müsse eine weile alleine leben, weil er sich seiner gefühle nicht sicher wäre), als ich im 7. monat schwanger war. man kann von glück reden, dass meine kleine nicht zu früh gekommen ist, denn ich habe wochenlang nur geweint. es ist ein langer sehr schmerzhafter hintergrund für meine entscheidung. meine frage an sie: könnte er gerichtlich sein umgangsrecht bekommen? was ist, wenn ich die unterhaltszahlungen einstelle? hat er dann trotzdem umgangsrecht? ich brauche ihren rat, sehr dringend, denn er wird immer fordernder, droht mit gericht. ich möchte nicht, dass er umgang mit meiner tochter hat, da sie nur verwirrter davon wird. ich verstehe ja, wenn er sie mit mir aufgezogen hätte, aber so kennt sie ihn nicht und wird es auch nicht tun, weil er ja dann viel zu selten kommen würde. bitte helfen sie mir. ich weiss nicht, was ich machen soll. wenn ich ihn sehe, geht es mir danach immer sehr schlecht. inzwischen sagt er schon, dass es ihm egal sei, ob ich ihn sehen will oder nicht, er wolle seine tochter endlich sehen. seine mutter hat heute angerufen mit der aussage "wenn du unterhalt von ihm bekommst, dann hat er das recht, sie zu sehen". ich glaube sie wollen meine tochter einfach nur aus trotz sehen, weil er ja für sie zahlt. und sowohl er als auch seine mutter werden inzwischen richtig ekelhaft und fordernd. was soll ich tun? wie schaut es rechtlich aus, wenn's tatsächlich zu einem gerichtlichen entscheid kommen würde? ich hoffe, sie können mir etwas helfen. mit freundlichen grüßen
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 22:33