Umgangsrecht bei 10monate altem Kleinkind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht bei 10monate altem Kleinkind

Hallo Frau Bäder, ich habe eine Frage bzgl Umgangsrecht : Mein Mann hat sich letzten August getrennt und ist ausgezogen. Er hat meine Tochter und mich in den ersten Wochen nach der Geburt viel allein gelassen und war bei seiner neuen Partnerin. Unsere Tochte, heuer 10 Monate alt und ich sind in der Wohnung geblieben. Wir haben gemeinsame Sorgerecht und über eine Erziehungsberatungsstelle seit Oktober 3 Umgangskontakte die Woche vereinbart. Die Beratung habe ich organisiert. Unsere Tochter ist oft abends spät noch wach und aufgedreht, quengellig und anhänglich wenn sie von diesen Kontakten kommt. Sie wird ab Mai in die Kita gehen, mein Mann möchte bei der Eingewöhnung mitmachen, möchte in der Beratung auf ein Wechselmodell hinarbeiten und eine Regelung der Ferien. Ee ist Lehrer und sagt er möchte sie jede Ferien zu sich nehmen. Zudem solle sie bald ihm übernachten. Ich halte dies für unsere Tochter für nicht angemessen für Ihr Alter und Ihre Bedürfnisse und erlebe die drei Umgangskontakte momentan schon als großes hin und her. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Umgangskontakte, Ferienregelung, Feiertage, Eingewöhnung in der Kita und Umgangsrecht für Kinder in diesem Alter? Ich stille noch und möchte dies unserer Tochter als emotionalen Anker für die Eingewöhnung in der Krippe und Übergangszeit noch ermöglichen. Ich selber habe beruflich mit Eingewöhnung von Kleinkinder zu tun gehabt und arbeite als Systemische Beraterin und Sozialpädagogiin, kann sagen kenne mich mit Entwicklung von Kleinkinder gut aus. Wie ist aber die Rechtslage für mich als Mutter ? Habe ich auch Anspruch auf ein Wochenende mit meiner Tochter? Momentan ist sie jeden Dienstag, Freitag und Samstag beim Vater, jeweils 4 Stunden. Apgepumpte Milch gebe ich dann mit. Vielen Dank für eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen R.

von Rina37 am 27.02.2019, 17:28



Antwort auf: Umgangsrecht bei 10monate altem Kleinkind

Hallo, das Wechselmodell wird ja im Moment hoch gelobt - und für Kinder als sehr positiv angesehen. Wenn es jetzt mit den drei Kontakten pro Woche gut klappt, ist sie an ihn gewöhnt und einer Ausweitung wird gerichtlich nichts im Wege stehen. Auch nicht wegen der Eingewöhnung im KiGa - auch das soll ja für sie Alltag werden. Ich würde mit ihm reden, zB wenn Sie mal ein WE wegfahren wollen kann er ja einen anderen Tag zum Ersatz bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2019



Antwort auf: Umgangsrecht bei 10monate altem Kleinkind

Der Umgang wird ja eh erweitert werden und bei momentan 3 Tagen die Woche mit 4 Std. sind ja eigentlich schon die Weichen gestellt für ein mögliches Wechselmodell. Im Sinne von ausweiten des Umgang auf ganze Tage bzw. inkl. Übernachtung habt ihr ja dann bald schon rein tage/Stundenmäßig ein Wechselmodell. Bzgl. der Wochenenden - ihr - also auch du - habt das ja so vereinbart. Wenn du das nun so doch nicht möchtest, wirst du mit dem Vater und/oder dem JA darüber sprechen müssen und zB den Samstag eben nur alle 2 Wochen als Umgangstag festlegen. Dann hättest du eben auch jeweils 2 WE´s mit eurer Tochter. Allerdings wird er dafür sicher einen Ersatztag haben wollen - denn ansonsten wäre das ja eine Einschränkung des Umgangs. Da du noch stillst (und das darfst du natürlich so lange du willst!), sollte man meinen, das Übernachtungen eher noch nicht klappen könnten. Andererseits pumpst du für die 4 Std. Umgang ab - theoretisch könntest du also auch für eine Übernachtung abpumpen. Das du das nicht so gerne möchtest ist das eine - das andere ist aber, dass eure Tochter ihren Vater ja seit ihrer Geburt kennt und immer regelmäßigen Umgang gehabt hat. Was sollte da bei einem Vater, der auch noch äußerst Willens ist sich zu kümmern, wirklich dagegen sprechen? Ich denke, das wird sehr schwierig, dass zu verhindern. Allenfalls herauszögern - aber der Schuss könnte eben bei zu viel Gegenwehr deinerseits auch nach hinten losgehen. Grundsätzlich hat eure Tochter eben ein Recht auf Umgang - und da er ja auch wirklich Willens ist, wirst du da schlechte Karten haben, irgendetwas zu verhindern oder zu verzögern. Dann wärest nämlich plötzlich du diejenige, die den Umgang erschwert. Regelungen, Vorgaben in genauer Art und Weise gibt es nicht. Das ist alles eben Sache der Absprache zwischen euch bzw. euch u JA und im Streitfall in letzter Konsequenz dem Familiengericht.

von cube am 28.02.2019, 09:00



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