Frage: Umgang

Mein Sohn ist jetzt genau 2 Jahre alt. Die Trennung vom KV erfolgte 3 Wochen nach der Geburt, in den ersten 3 Wochen hat er ihn täglich gesehen. Und danach nur noch 2x. (Oktober und November 2008 jeweils 1x). Nun rief er Heute VÖLLIG überraschend an und meinte er würde den Kleinen gerne über Nacht am Wochenende haben (der Papa hat am Sonntag Geburtstag). Ich habe in den vergangenen 2 Jahren mehrfach SMS geschrieben und auch Briefe, Fotos geschickt etc. Aber es kam nie eine Reaktion und ich stellte das alles vor etwa einem Jahr dann ziemlich frustriert ein. An sich bin ich wirklich für Umgang, aber gleich über Nacht etc ist mir das alles etwas unheimlich, vorallem weil das Telefonat nur 2 Minuten dauerte und er meinte mir irgendwelche Vorschriften zu machen, auf einen Kompromiss liess er sich nicht ein, aber so ist dieser Mann generell gestrickt, entweder so wie er will oder gar nicht... Was sagt denn das Gesetz, muss ich ihn nach so langer Zeit einfach rausgeben, wenn ja wie lange, darf ich auch dabei sein? Ab wie viel Jahren ist so eine Übernachtung überhaupt "vorgeschrieben"?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 19:13



Antwort auf: Umgang

Hallo, schalten Sie das JA ein. Die beiden kennen sich ja nicht u da ist ùber Nacht nicht angebracht Liebe Grùsse aus bella italia NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2010



Antwort auf: Umgang

Nö, ich würd Ihn erst einmal aufs Jugendamt schleifen und regelmäßige Besuchszeiten festlegen! Das Kind kennt Ihn doch garnicht. Wenn das Kind Ihn dann regelmäßig gesehen hat, kann man ja mal über die Übernachtungen nachdenken. Brauchst Ihn also nicht einfach so rausgeben. Hast Du alleiniges Sorgerecht?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 19:17



Antwort auf: Umgang

Ja das alleinige SR habe ich. Danke für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 19:20



Antwort auf: Umgang

Na, der stellt sich das ja einfach vor. Wahnsinn !! Schick ihm ne SMS, er möge sich um einen Termin beim JA bemühen um die Einführung !!! des Umgangs zu regeln. Geht ihr dann zusammen hin ,aber da wird ihm das Amt schon sagen, dass das so einfach nicht geht wie er sich das denkt. Wenn es für Dich ok ist, und er sich benimmt, dann kann er Euch ja mal besuchen und mit dem Kleinen in seiner gewohnten Umgebung spielen am Nachmittag. Das kann man dann ausdehnen, dass er mal mit ihm alleine auf den Spielplatz geht, ihn dann mal 3-4 Stunden mitnimmt. Mit Dir zusammen vielleicht auch zu ihm, damit der Zwerg merkt , dass alles gut ist. Und so langsam eben steigern bis sie sich kennen, er mit ihm umgehen kann. Und dann ist auch Übernachten kein Problem ! Ist ja für den Kleinen auch eine Bereicherung und ich finde Deine Einstellung toll, trotz seinem Verhalten. Aber eben langsam oder gar nicht !! Und da wird auch jedes Amt und jeder Richter hinterstehen. Mein Mann durfte sienen Sohn am Anfang des von uns eingeklagten Kontaktes zum Beispiel nur begleitet von der Schwester der KM sehen. Über Monate !!! Dein Ex hat da also keinerlei Chancen sein " Sofort " zu erwirken. Alles Gute und ich wünsche Dir, dass der Kerl sich besinnt, um des Kindes Willen

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 19:24



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