Was würden Sie Vätern raten, die vom OLG eine Umgangsregelung mit ihrem Kind haben, sich aber die KM an nichts hält, was sie selber einmal dort vereinbart hat, und das Kind zu den gerichtlich festgelegten Umgangszeiten nicht übergibt und jeden Kontakt zu dem Kind verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Hövelmann
Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 14:31
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
ich gebe Panija recht. Das ist ein Titel und den kann man durchsetzen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2010
Antwort auf:
Umgang
Hallo
Du sprichts von der Ex meines Mannes ??
In erster Linie ist ein Anwalt ein MUSS, sonst kommt man gar nicht weit.
Man kann eine Umgangspflegschaft beantragen, dann wird das Kind von einem bestellten Rechtspfleger ( bei uns ein Rechtsanwalt ) abgeholt und dem KV übergeben. Und auch wieder so zurückgebracht.
Man kann Zwangsgelder festlegen lassen, alternativ Ordnungshaft.
Muss aber ein Richter beschliessen !!
Ganz wichtig ist Protokoll zu führen über ALLE Kontakte, egal ob Mails, SMS, Anrufe, wann verweigert worden ist etc.
Datum, Uhrzeit, Inhalt.
Das kann später viel wert sein, wenn sowas schon vorliegt.
Bei uns hat das leider auf lange Sicht gesehen alles nicht geklappt, die EX dreht wegen jedem Mist ab und wir haben nur Psychostress.
Mein Mann geht jetzt nochmal vors Gericht und klagt aufs alleinige Sorgerecht, einzige Chance um ein psychologisches Gutachten von ihr zu erwirken, damit sie sich endlich helfen lässt !
Und ganz wichtig ist Zeit ! Wir sind seit 3 Jahren dabei.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 17:03