Sehr geehrte Frau Bader,
mir ist bewußt, daß es bestimmt Fälle gibt, in denen Mütter/Väter die Corona-Pandemie als "Ausrede" nutzen, den Umgang auszusetzen. Eine Umgangserwschwerung lag mir nie im Sinn.
Meine Sorge:
Der Vater besteht darauf, unseren Sohn (unter 6) per öffentlichen Verkehrsmitteln zum Umgang (14tägig WE) abzuholen. Das bedeutet: Öffentlicher Nahverkehr in 2 Städten und DB-Verbindung, durch 3 Bundesländer.
Meine Bitte war, unser Kind mit dem Auto zu holen/bringen, ich hätte unser Kind auch an die Autobahn gebracht.
Der Vater hält dies für "Benachteiligung" und "unbilligen Härten" (Autofahrt wird ca. 30 Minuten länger dauern) und weigert sich komplett.
Mein Gefühl ist: Unser Sohn und ich sitzen hier vor Ort in der verordneten Isolation und halten uns daran, aber wofür ist das gut, wenn unser Kind dann mit 4 öffentlichen Mitteln zum Vater geholt/gebracht wird???
Was sagen die Gerichte?
Ich würde dem Vater auch anbieten, unser Kind die Hälfte der Strecke zu bringen/holen. Ist das ein Kompromiss auch Ihrer Sicht?
Danke für Rückmeldung!
von
plymouth
am 04.04.2020, 03:20
Antwort auf:
Umgang zur jetzigen Zeit - öffentliche Verkehrsmittel
Hallo,
dazu sagen die Gerichte (noch nichts).
Ich würde meine Kinder auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren lassen.
Und mehr als den Kompromiss können Sie nicht anbieten.
Schreiben Sie den Vorschlag schriftlich per Einschreiben, dann sind Sie abgesichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Umgang zur jetzigen Zeit - öffentliche Verkehrsmittel
Bringe und hole das Kind doch komplett im absoluten notfall. Ich bezweifel das ein Gericht den Umgang deshalb aussetzt.
Mich wundert aber das öffentliche schneller sein sollen als Auto. Kann ich mir angesichtet die leeren strassen und der eingeschränkten Verbindungen nicht vorstellen. Da würde ich ansetzen.
von
Felica
am 04.04.2020, 10:09
Antwort auf:
Umgang zur jetzigen Zeit - öffentliche Verkehrsmittel
huhu,
mal eine andere Meinung :-).
Ich würde hier differenzieren:
1. Jemand in Deiner Familie (also der Kleingruppe gemäß öffentlich verordneter Kontaktbegrenzung) gehört zu einer Risikogruppe: dann würde ich darauf bestehen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel nicht genutzt werden, um das Risiko für denjenigen gering zu halten
2. Keiner in der Familie gehört zur Risikogruppe: dann geht es bei der Kontaktbegrenzung darum, das Risiko für Dritte auf ein erträgliches Maß zu senken, indem die Ansteckungsgeschwindigkeit gesenkt wird, um die Kapazität des Gesundheitssystems nicht auszureizen. Dabei müssen Abwägungen getroffen werden. Das hat die Regierung gemaht und öffentlichen Nahverkehr und Transport weiterhin erlaubt. Daher spricht meines Erachtens nichts dagegen, weiterhin diese Transportmittel zu nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind auch im Interesse des Gemeinwohls durchaus sinnvoll, z.B. unter Umweltaspekten... grade in Zeiten von Corona ist saubere Luft besonders für die Risikogruppen wichtig, um die Mortalität zu senken. Auch dazu kann man beitragen.
Viele Grüße
von
zweizwerge
am 07.04.2020, 12:29