Frage:
umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
Hallo Frau Bader,
also es geht hier um meinem Mann der aus erster Ehe einen Sohn (7 Jahre) hat.
Zur Vorgeschichte: Mein Mann hat sich im Sept. 2006 von seiner Frau getrennt und ist von Baden-Würtemberg nach Bayern gezogen. Kurz nach er Trennung durfte mein Mann seinen Sohn 2x kurz sehen wo er seine persönlichen Sachen hollen konnte. Er durfte zwar immer mal mit seinem Sohn telefonieren aber die Ex Frau hat jeden Umgang verboten, im Mai 2007 wurde ihr wohl das Telefon abgestellt und somit konnte mein Mann seinen Sohn auch nicht telefonisch erreichen, mein Mann ist im Mai 2007 auch zu mir nach Hessen gezogen. Im Dezember 2007 konnte mein Mann seinen Sohn endlich mal wieder telefonisch erreichen und konnte seine Ex Frau zu einem Besuch "überreden" mein Mann durfte seinen Sohn 1 Tag vor Weihnachten eine Stunde sehen danach hat seine Ex Frau ihm verboten wieder anzurufen. Als dann im Juli 2008 endlich die Scheidung war hat die Richterin festgesetzt das mein Mann seinen Sohn alle 2 Wochen beim Kinderschutzbund für 2 Stunden sehen darf also begleiteter Umgang aber wenn alles gut läuft sollte es auch zum unbegleiteten Umgang ausgearbeitet werden. Mein Mann hat sich einen Tag später beim Kinderschutzbund gemeldet aber seine Ex Frau nicht. Im August 2009 hat mein Mann wieder einen Anwalt eingeschaltet und der hat ein Zwangsgeld beantragt dadurch hat mein Mann erfahren das seine Ex 100 km weiter weg gezogen ist. Nachdem Zwangsgeld antrag hat seine Ex sich endlich mal beim Kinderschutzbund gemeldet und seit Februar 2010 lief der Umgang also beim Kinderschutzbund. In der Zwischenzeit ist seine Ex aber wieder umgezogen in ihren früheren Ort aber mein Mann weiß keine Strasse und hat auch keine Telefonnumer. Seit ein paar wochen soll eigentlich der Umgang ausgweitet werden aber seitdem verweigert seine Ex wieder den Umgang. Einmal hat seine Ex den termin vergessen dann das nächste mal müsste sie arbeiten( nach unserer Info war sie aber bisher Arbeitslos). Mein Mann hat jedesmal einen weg von ca 250 km und dann ist es doch immer sehr enttäuschend für ihn und der weg ist ja auch immer mit Kosten verbunden. Achso was ich vergessen habe sie haben gemeinsames Sorgerecht und sie hat vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was kann mein Mann jetzt tun damit er seinen Sohn regelmäßig sieht?
Mein Mann überlegt wieder das Zwangsgeld zu beantragen und er hätte gern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie sehen Sie dafür die Chancen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 08:24
Antwort auf:
umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
Hallo,
sorry. Bitte kurz u allgemein fragen
Liebe Grùsse aus bella italia,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2010
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umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
Hallo
Hab auch einen Mann, sein Sohn ist 5 und wir erleben das auch.
Allerdings ohne Umzüge der Ex, nur Verweigerung und wenn Kontakt dann Psychoterror.
Ihr habt einen entscheidenen Vorteil !
Dein Mann hat schon das gemeinsame Sorgerecht.
Meiner hat leider nix.
Die vielen Umzüge etc. und das Verhalten allgemein ( dem Kind den Vater verweigern, denn das Kind hat ein Recht drauf ! ) würde dafür sprechen das nochmal genau zu betrachten.
Mein Tipp: Klage aufs alleinige Sorgerecht ! ( machen wir nun auch )
Vielleicht habt ihr gute Chancen, zumindest dass der Umgang dann nochmal ordentlich geregelt wird, ihr Umzüge verboten werden. ( da muss sie die Erlaubnis des Vaters eigentlich haben, er ist auch sorgeberechtigt !! )
Wir gehen den Weg nun und wenn das scheitert, dann werden wir den Kleinen schweren Herzens erstmal "ziehen" lassen, denn für das Kind ist das auch alles nur noch Terror.
Aber die Männer wissen dann, dass sie alles versucht haben.
Euch alles Gute !
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 08:33
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umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
da bereits anwalt und gericht eingeschaltet sind, was soll dir frau bader raten?
ich persönlich sehe auch die umzüge des vaters, somit muß er auch für die wegkosten aufkommen.
abr beantragen? glaube nicht, daß da chancen bestehen, bei so wenig kontakt zum kind in den letzten 4 jahren.
und auf das asr schon dreimal nicht.
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 12:52
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umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
Hab letztenz noch ein Urteil gelesen.
Da hat genau aus diesem Grund ein Vater es bekommen!
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 15:09
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umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
mein Mann ist damls von Baden-Würtemberg nach München gezogen weil er dort kein job gefunden hat und in München schon und mein Mann ist für mich hierher gezogen weil ich hier auch noch eine Tochter aus erster Ehe habe und mein Ex Mann niemals ein umzug nach München erlaubt hätte. Und mein Mann hat kein problem damit jedes 2. Wochenende diese Kosten auf sich zu nehmen nur wenn er dann soweit fährt und seine Ex erscheint nicht bei dem termin dann ist er verständlicher weise sauer. Und seine Ex kann von mir aus 100 x umziehen aber mein Mann hat doch ein recht darauf zu wissen wo sein Kind wohnt. Und ich habe nie was von asr geschrieben sondern vom abr. Und das ist meine Frage an Frau Bader ob es sinn macht das abr zu beantragen.
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 15:44
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umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
du schriebst, dein mann hat jedes mal einen weg von 250km und die damit verbundenen kosten, das las sich für mich allgemein, aber das hat er so gewählt. klar ist es ärgerlich wenn der umgang nicht zustande kommt.
selbstverständlich hat er ein recht zu wissen, wo das kind lebt.
DU schriebst nicht vom asr, aber panija, die das als tipp gab.
das abr besagt ja, daß der berechtigte bestimmen kann, wo das kind lebt, in dem fall also beim vater. ich kann mir das schlecht vorstellen, denn das kind hat nachweislich kaum kontakt in den letzten 4 jahren gehabt. es sei denn, ihr meint, das kind würde glaubhaft versichern, daß es lieber beim vater leben würde.....
trotzdem darf dir frau bader nicht antworten, wenn ihr anwaltlich vertreten seid....
Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 08:41
Antwort auf:
umgang verweigerung durch ex frau! Gerne an alle (Achtung lang)
Ja, ich schrieb das, denn unsere Amwältin hat uns nun ja auch zu dem Schritt geraten das zu beantragen.
Bei uns vor allem, weil dann wohl Gutachten erstellt werden würden von ihr und auch das Kind dann genauer befragt / begutachtet wird.
Die Männer sind ja bemüht um den Kontakt, wenn er so heftig verweigert wird, dann kann man ja nie eine Basis finden.
Unsere Anwältin hatte einen Fall, da bekam es der Vater dann auch, weil nach etlichen Jahren ! dann der Beweis erbracht war, dass sie den Umgang mit voller Absicht verweigert, und damit eben das Kindeswohl gefährdet ist.
Wir für uns hoffe, dass sie sich endlich Hilfe sucht oder annimmt, eigentlich will mein Mann nur einen geregelten Umgang und ein normales Leben, OHNE ihr das Kind zu nehmen.
Aber ohne die Klage aufs alleinige Sorgerecht werden so Gutachten wohl nicht gemacht ?
Das ASR zu bekommen ist wirklich selten in so Fällen, aber ihr HIlfe zukommen zu lassen, wäre auch schon ein Schritt, der auf lange Sicht gesehen dem Kind hilft .
Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 15:20