Frage: Umgang unterbinde !

Meine Frage: Kann ich den begleitetn Umgang zum Vater unterbinden ? Begründung: Der Vater hat eine Bewährungsstrafe nun bekommen, wg schwerer Körperverletzung gegenüber dem Kind und mir !!! Ist dies Ausreichend, um den Umgang zu unterbinden ( info: es kam noch nicht zum kontakt zum Vater in der Begleitungsstelle, erst die Eingewöhnung des Kindes, in der Zwischenzeit war nun die Verhandlung, nun ist es bewiesen, das er gewalttätig war !!!!!!! ) Darf ich nun aus folgenden Vorkomnissen, den Umgang unterbinden ? Die Frau von der Beratungsstelle sagt ja, doch ich habe gelesen, das vielen Frauen denn des Sorgerecht oder zumindest ein Teil abgesprochen wurde, und das ist ja auch nicht mein Ziel. Danke schon mal für die Antwort

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 21:55



Antwort auf: Umgang unterbinde !

Hallo, nur gerichtlich, aber da stehen die Chancen gut Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2010



Antwort auf: Umgang unterbinde !

Danke, für Ihre Antwort. Da muß ich mir dann einen Rechtsanwalt nehmen und sagen, das ich den Umgang unterbinden möchte oder ? Hofffe das geh alles sehr schnell ?

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 18:18



Antwort auf: Umgang unterbinde !

Hey Will er denn überhaupt Kontakt ? Ich würde zum JA marschieren, sagen dass Du den Umgang aufgrund der vorliegenden Dinge nicht zulassen wirst. Dann soll er erstmal klagen,... wird er sicher verlieren. Aber ich denke auch nicht auf ewig. Wenn er nachweisen kann, dass er sich geändert hat, Therapie abgeschlossen, Antiagressionstraining etc. , dann kann es schon sein, dass er da nochmal eine Chance bekommt.

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 18:43



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