Frage: umgang und Urlaub

Unser Sohn ist 6, in der Schule. Umgang wurde über das Gericht geklärt seit einem dreiviertel Jahr. Auch der Urlaub/ Ferien. Bisher hat er aber keinen Ferientermin umgesetzt. Sommerurlaub zwei Tage vorher abgesagt. Angeblich wegen des kaputten Autos. Herbstferien hat er garnicht erwähnt, also ist sie umgangen. Per Gericht hatte er eigentlich die erste Herbstferienwoche Urlaub mit dem Kleinen. Diesbezueglich kam keinerlei Rückmeldung seinerseits. Er hat des öfteren Papatage kurzfristig abgesagt, angeblich wegen Krankheit. Ich habe nun einen neuen Lebenspartner, auch mit Kind (und Papatagen)...daher müssen wir auch entsprechend planen. Auch den Urlaub !!! Es kam aber schon vor, dass wir ein verlängertes Wochenende abbrechen mussten, bzw. unterbrechen mussten, weil mein Ex einen Tag vorher krank gemeldet hat (OHNE KRANKMELDUNG). Nun die Frage: Aufgrund der Unzuverlässigkeit des Kindsvaters, wissen wir nicht, wie wir nun dieses Jahr planen sollen. Meinem Ex steht eine Woche Ostern zu! In dieser Woche wollen mein neuer Lebenspartner und ich mit dem Rucksack los. Mit Kind in dem Alter nicht machbar. Also geht das nur in einer Woche, in der mein Kleiner bei meinem Ex die Ferienwoche verbringt und umgedreht das Kind meines neuen Lebenspartner nicht gerade Papatage hat. Wir müssen in den nächsten Wochen buchen! Was aber, wenn mein Ex wieder zwei Tage vor dem Urlaub wieder absagt? Dann fällt die Reise flach. Vom Ärger mal abgesehen, wer kommt dann für die Kosten auf? Alternativ stände das Angebot, dass die Oma mit dem Kleinen gern in den Urlaub fahren würde. Wenn ich wüsste, dass mein Ex sowieso wieder absagt, könnte die Oma mit dem Kleinen verbindlich ihren Urlaub planen und wir auch. Somit hätten wir eine verbindliche Urlaubsabsicherung und die Oma (Väterlicherseits) auch! Was aber, wenn mein Ex nun das erste mal nach einem Jahr doch auf sein Recht, der Urlaubswoche, besteht? Was dann???? Welche Möglichkeiten habe ich,dass mir mein Ex nicht schon wieder einen Strich durch die Urlaubsplanung macht? Sag ich der Oma die Woche Urlaub ab (weil meinem Ex die Woche per Gericht zusteht) und dann meldet er sich wie immer zwei Tage vorher krank, kann keiner in die geplanten Urlaubstage fahren. Oder ist nicht eigentlich mein Ex dazu verpflichtet, im Fall von Krankheit, selbst für eine entsprechende Vertetung zu sorgen (schließlich hat er ja auch geteiltes Sorgerecht)? Wenn ich krank bin, muss ich ja auch alle Fühler ausstrecken und um Ersatz sorgen, das Kind in die Schule bringen lassen und und und! Eigentlich müsste er doch dazu in die Pflich genommen werden!!! Andernfalls würde das ja immer so weiter gehen, dass er zwei Tag vor Urlaub absagt und wir könnten NIE planen oder in den Urlaub fahren. Was bisher für mich als Alleinerziehende (über 4 Jahre) schon immer schwer war. Nun mit neuem Lebenspartner (Herbst 2013) noch schwerer aufgrund der Planung von ihm und mir zusammen. vielen Dank für eine Rückmeldung

von peet9 am 23.01.2014, 12:28



Antwort auf: umgang und Urlaub

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: umgang und Urlaub

Ich sehe da in der Praxis zwei verschiedene Möglichkeiten: - Du kannst so fies sein wie er und das Problem der Kinderbetreuung innerhalb seiner Zeit sein Problem sein lassen, also das Kind einfach bei ihm abgeben und weg bist du. Genau wie er dich nicht drum kümmern ob er kann oder will. Dann lebst du aber auch mit den Gedanken daran, wie sich das Kind fühlt, so als Subjekt das hin und her geschoben wird. - Oder du organisierst, in Kenntnis der Unzuverlässigkeit des KV, einen Plan B. Ihr bucht euren Urlaub und falls der KV mal wieder ausfällt, steht eine begeisterte Freundin/Tante/Kinderreisegruppe bereit um das Kind kompetent für diese Zeit zu übernehmen. Ausserdem würde ich diese Ausfälle des KVs detailliert dokumentieren. Beim nächsten Gerichtsprozess kannst du das alles zu deinem Vorteil verwenden. Wenn du Zeit und Lust hast, kannst du stellvertretend für dein Kind sein Umgangsrecht mit dem Vater vor Gericht tragen; ich denke dass du allerdings im besten Fall erreichst, dass der KV ein Ordnungsgeld zahlen muss wenn er wieder ohne guten Grund ausfällt.

von Pamo am 23.01.2014, 12:50



Antwort auf: umgang und Urlaub

danke Pamo für die schnelle Rückmeldung! Genau das ist es ja. Recht haben, auf das Recht pochen und Feuer mit Feuer bekämpfen ist immer so eine Sache. Sprich: Wenn ich auf Biegen und Brechen darauf bestehen, dass der Kleine beim Papa zu sein hat und er für eine Vertretung zu sorgen hat, .....dann hätte ich kein ruhiges Gewissen und würde mir egoistisch vorkommen. Wegen des Urlaubs einfach den Kleinen zum Papa gegeben. Mal davon abgesehen, was er bei Gericht zugestimmt hat, oder nicht. UNd was er eigentlich machen MÜSSTE! Wenn ich wenigstens ein klares "NEIN; ICH NEHME IHN OSTERN NICHT" hätte. Dann würde er sich zwar nicht an die Abmachungen des GErichts halten. Aber ich wüsste wenigstens woran ich bin und kann planen und die Oma auch. Wir werden Plan B sicher machen. Die Oma war ja Plan B. Nur würde die halt auch mal gern mit dem KLeinen verreisen und das müsste sie auch buchen. UND auch frei nehmen (da sie noch voll im Berufsleben steckt!!). Die Oma meinerseits und der Opa stecken ebenso noch im Berufsleben und wollen natürlich auch wissen, wie verbindlich das ist, weil sie selbst auch noch andere Enkel haben und weg fahren wollen. Da Plan B schon immer herhalten musste.....also schnell Omas einsetzen....geht das nicht mehr immer!! Da alle planen und oranisieren müssen zwischen den Enkeln und diese spontanen Sachen allmählich an den Nerven der Oranisation bei ALLEN zehren .-( Vielen Dank für die Mühe der Rückmeldung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! VG zurück

von peet9 am 23.01.2014, 13:00



Antwort auf: umgang und Urlaub

Nun, wenn du kämpferisch drauf bist, dann fordere den Ex schriftlich zur Stellungnahme auf wie er gedenkt, die Betreuung zu organisieren wenn er wieder mal kurzfristig ausfällt und drohe an, dass du das Kind auf seine Kosten ersatzweise auf einen Ponyhof reisen und dort betreuen lässt, wenn er seiner gerichtlich angeordneten Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Und dann zieh die Nummer durch, klage auf Änderung der Umgangsvereinbarung und dass ein Ordnungsgeld verhängt wird, wenn er ohne tolle Ausrede ausfällt. (Das Geld kriegst du dann aber nicht, sondern das geht in die Gerichtskasse) Hast du das Geld für diese Nummer? Vielleicht kannst du den Ex damit auf Spur bringen. Vielleicht verschwendest du aber auch nur deine Zeit und Geld und solltest akzeptieren, dass er ein Freizeitpapa nach dem Lustprinzip ist. Und wenn die Oma so gerne mit dem Kleinen verreisen möchte, dann kann sie das doch auch in "deiner" Urlaubszeit machen und du machst dann deinen kinderlosen Rucksackurlaub.

von Pamo am 23.01.2014, 13:34



Antwort auf: umgang und Urlaub

Ostern ist ja noch was hin. Ich würde versuchen die Oma ins Boot zu holen, immerhin ist es ja ihr Sohn. Vielleicht kann sie ihm mal in den Hintern treten. Sprech mit ihr und bitte sie um Hilfe. Vielleicht macht sie mit. Also Urlaub mit der Oma planen, Jugendamt vielleicht vorher noch ins Boot holen, da er sich bisher auch nie dran hielt.

von Sternenschnuppe am 23.01.2014, 13:55



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