Frage: Umgang und Urlaub

Hallo Frau Bader! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Wenn möglich würde ich gern noch eine Frage zur Verfahrensweise bezüglich des Umgangs des Kindesvaters bei Urlaub der Kindesmutter mit Kind wissen. Ich fahre mit unserem Kind zwei Wochen in den Urlaub. Das ausfallende Wochenende mit dem Vater wird ersetzt. Die Frage ist nun, ob die ausfallenden Umgangsnachmittage unter der Woche auch ersetzt werden müssen. Der Kindesvater macht mit unserem Kind 10 Tage Urlaub. Die Wochenenden verrechnen sich also. Ist es tatsächlich so, dass der Kindesvater seinen Umgang auch der Nachmittage (der in meinem Urlaub ausfällt) nachholen darf? Ich erhalte doch auch keinen Ausgleich für die Zeit seines Urlaubs, in der ich unser Kind nicht sehe. Hört sich vielleicht nach Kindergarten an, aber der Kindesvater beschäftigt mich damit sehr, da mich diese Organisation der Ersatztermine an den Rand der Verzweiflung bringt. Außerdem ist eine Kur in Planung und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es funktionieren soll, die Umgangstermine von 3 Wochen jemals komplett zu ersetzen (was ja zusätzliche Termine zu den normalen Terminen bedeutet). Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Grüße S

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 20:46



Antwort auf: Umgang und Urlaub

Hallo, ja, das ich echt Kindergarten. Ich würde ihm einfach sagen, die Urlaube rechnen Sie auf und Sie haben keine Lust, es genau aufzurechnen. Er kann ja vielleicht mal in den Ferien eine Woche länger das Kind nehmen - dann haben Sie wieder ein "Guthaben". Auf der anderen Seite ist es schön, wenn er das Kind sehen will-vielleicht kann man ja einen weiteren festen TAg nehmen, da ist nicht so viel für Sie zu planen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2010



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