Frage: Umgang nach 12 jahren

Hallo Frau Bader Kind ist 12 Jahre alt und hat den Vater nie kennengelernt. Obwohl wir in der selben Stadt wohnen. Trennung war in der Schwangerschaft. Ich bin seit 10 Jahren verheiratet, dieser Mann ist seit 11 Jahren "vater" vom kind. Hat der leibliche Vater nun ein Recht indie kleine heile Welt des Kindes welches ihn nicht sehen möchte zu platzen? Mein Kind ist Entwicklungsverzögert,ihm würde alles psychisch zusetzen. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Lg

von tinkibaer am 04.11.2015, 14:02



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

Hallo, ja, der KV hat ein Umgangsrecht. Bei uns hier sagen die Richter, dass man Kinder so früh wie möglich über "andere" Väter aufklären soll. Das muss jetzt behutsam geschehen, aber auch das Kind hat Anspruch auf den leiblichen Vater. Umgehen können Sie dies durch eine Adoption (wenn der KV zustimmt) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2015



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

Der fehlende Kontakt zum Kind ging vom KV aus. Ich habe dem Kind vom KV immer positiv erzählt, sprich was er arbeitet ,das mein Kind ein Halbgeschwisterchen hat etc. Mein Kind zeigt aber keinerlei Interesse den KV kennenzulernen.

von tinkibaer am 04.11.2015, 14:10



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

wie hat der erzeuger sein interesse bekundet? hat er dich kontaktet? oder das kind? solange er nicht das jugendamt einschaltet und/oder gar klagt, kannst du dich entspannt zurücklehnen. auch wenn dich das jugendamt zum gespräch lädt, geh hin, zeig dich kooperativ und schildere alles. erst wenn du post vom gericht bekommst, wird es kritisch. dann würde ich mir vorsorglich umgehend einen fachanwalt für familienrecht nehmen. mir ist vor etwa 8 jahren exakt das gleiche passiert, eine superschlaue richterin verfügte unsinn und ohne anwalt wären wir aufgeschmissen gewesen, das kind hätte einmal im monat 7h betreuten umgang haben müssen.....

Mitglied inaktiv - 04.11.2015, 17:14



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

Das Knd hat in dem Alter ein großes Mitspracherecht. Betreuter Umgang zum Kennnlernen ist denkbar und dann erneut eine Prüfung ob es dem Kindeswohl dient oder schadet. Das Kind würde eh einen Verfahrensbeistand bekommen, der die Wünsche des Kindes vertritt. Aber auch meine Frage : Wieso adoptiert der soziale Papa nicht, das wäre möglich und bei der Konstellation eventuell sogar die Unterschrift des leiblichen Vaters gerichtlich ersetzbar wenn er sich weigert.

von Sternenschnuppe am 04.11.2015, 20:36



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

auf das mitspracherecht würde ich mich nicht verlassen, die kinder werden schon entsprechend "bearbeitet" daß sie die passenden antworten geben. wenn ich eins gelernt habe: bei sowas niemals ohne Anwalt agieren!!! Adoption ist auch nicht jedermann´s Sache, zumal der eingeschnappte erzeuger dann- und sei es nur aus Opposition -seine Zustimmung verweigert. und wenn er sich dann sooo bemüht, wird das sicher anerkannt....

Mitglied inaktiv - 05.11.2015, 11:52



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

Der Neffe einer Freundin ( schreibt hier ab und an ) kam nun seit über einem Jahr nicht mehr zum Vater. Weil er nicht will ! Als das began war er gerade 10 geworden und wurde sehr ernst genommen. Und davor gab es regelmäßigen Umgang und sogar Urlaube. Nach der langen Zeit wird sehr sehr genau geschaut und auf jeden Fall zuerst begleitet. Vielleicht gefällt es dem Kind ja aber sogar und wird zur Bereicherung. Viel hat die AP ja auch nicht geschrieben. Er war nie da, eigene negative Erfahrungen kann das Kind ja gar nicht haben mit ihm. Außer Abwesenheit.

von Sternenschnuppe am 05.11.2015, 12:21



Antwort auf: Umgang nach 12 jahren

das sind immer individuelle Entscheidungen und auch individuelle fälle. so ist der xxx von xxx aus einer ganz anderen Situation heraus "beurteilt" worden. auch begleitete umgänge sind nicht immer wahnsinnig erquickend, das macht die Entscheidung von richtern nicht unbedingt besser. für einen teenie schon 3x nicht....da kann dann noch soviel "vater" dabei rumspringen. nach 12 jahren ist das ein fremder mensch. und der umgangsbegleiter auch.

Mitglied inaktiv - 05.11.2015, 13:06



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