Frage: Umgang "Definition"

Sehr geehrte Frau Bader! Mein Kind (13) muss gerichtlich zu seiner Grossmutter.... Im Urteil steht: ... die Beteiligten wollen versuchen, in den Schulferien einen mehrtägigen Aufenthalt mit Kind X zu vereinbaren.... Nun erhalte ich ein Schreiben, in dem sie eine Woche verlangt. Dies hätte ihr das Gericht zugesprochen. Frau Bader, was bedeutet nun "mehrtägig" genau ?? Zu all dem muss ich sagen, das das Kind selbst nicht länger wie 3 Tage hin möchte... Ich aber auch nicht im geringsten Interesse daran habe bei Gericht als Verweigerer da zu stehen. Vielen lieben Dank für eine Antwort! Gruß littlediamond

von littlediamond am 15.10.2013, 15:07



Antwort auf: Umgang "Definition"

Hallo, das Urteil ist Wischiwaschi. Mehrtägig bedeutet mehr als einen Tag. Ich würde es für drei Tage machen und fertig ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



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