Liebe Frau Bader, ich habe einen wenige Monate alten Sohn, der seinen Vater kaum kennt. Seit kurzer Zeit gibt es Umgangskontakte (1x die Woche 2 Stunden). Der Kindsvater und ich können nicht kommunizieren - das Kind wird von einer fremden Person abgeholt und zurückgebracht. Habe ich das Recht zu erfahren, wo sich der Kindsvater in den zwei Stunden mit dem Kind aufhält? Das Kind hat einen anderen Familiennamen, Vater keinen Ausweis, etc. und wenn in der Zeit des Umgangskontaktes etwas passieren würde, wüßte niemand, wohin das Kind gehört. Ich mache mir deshalb gerade so meine Gedanken. Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße!
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 10:47