Frage: Übertragung Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bekomme in etwa 6 Wochen unser 3.Kind. Unser zweiter Sohn wurde am 25.9.2004 geboren und ich habe damals bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis September 2007 angegeben, 3 Jahre also. Wenn nun Nr. 3 kommt, hätte ich ja theoretisch noch ein gutes halbes Jahr von unserem 2.Sohn. Ist es für eine Übertragung dieses halben Jahres zu spät ? Wann muß der Antrag spätestens gestellt werden ? Habe leider erst jetzt davon gehört. Ist auch erst jetzt von Bedeutung. Da Nr. 3 ja Februar- oder März- Kind wird und der Kindergarten jeweils im August beginnt. Das halbe Jahr wäre natürlich perfekt. Bzw. hatte ich auch für unseren 1.Sohn,geb. 30.1.2003, 3 Jahre beantragt. Das wären sogar 16 Monate gewesen....Schade dass ich es nicht wußte ! Dafür ist´s sicher erst Recht zu spät ?! Danke für Ihren Rat. VerenaH

Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 10:34



Antwort auf: Übertragung Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2007



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