Moin Frau Bader, es heißt immer man darf in Elternzeit nicht länger als 30h die Woche arbeiten. Wie sieht das bei einem 30h Vertrag mit gelegendlichen Überstunden aus? Werden die 30h dan auf den Monat umgelegt und man muß diese abfeiern? Oder sind Überstunden in einem bestimmten Rahmen erlaubt? (Wenn Ja in welchem Umfang). Oder muß man dem Chef sagen Überstunden sind nicht möglich. LG Ingo
von IngoAC am 07.12.2011, 09:02