Liebe Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr, sondern arbeite 30 h/Woche wieder bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Sind regelmäßige Überstunden in der Elternzeit für mich zulässig oder falle ich dann quasi automatisch aus der Elternzeitregelung raus? Bei meinem Arbeitgeber kann ich Überstunden, die über ein gewisses Spielraum-Kontingent hinausgehen, entweder auf ein separates Überstunden Konto packen oder mir ausgezahlen lassen. Ist eine Auszahlung in irgendeiner Weise kritisch zu sehen, wenn ich ja sowieso kein Elterngeld mehr beziehe? Danke für Ihre Antwort und viele Grüße!
von CHRISL1981 am 01.03.2018, 13:36