Frage: Übernahme im Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und im Erziehungsurlaub bis 06/03. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber die Praxis als Gemeinschaftspraxis mit einem Bekannten "eröffnet". Nun habe ich nach dem Erziehungsurlaub quasi 2 Chefs. Bleibt mein Arbeitsverhältnis trotzdem bestehen? Oder gibt es etwas, worauf ich achten sollte? Wie verhält es sich, wenn mein Chef im nächsten Jahr aus der Praxis aussteigt, werde ich dann automatisch mitübernommen, oder kann mir der neue Eigentümer kündigen? Fragen über Fragen, aber ich habe keine Ahnung, wie ich mich dann verhalten soll. Vielleicht gibt es ja ein paar Infos darüber, die Sie mir raten könnten. Vielen Dank im voraus, aber ich mache mir schon jetzt sorgen... Liebe Grüße Silke

Mitglied inaktiv - 20.06.2001, 10:52



Antwort auf: Übernahme im Erziehungsurlaub

Liebe Silke, wenn der "Neue" gleichwertig Chef ist, haben Sie jetzt 2 Chefs. Wenn der "Alte" irgendwann aussteigt, besteht der Vertrag mit dem Neuen fort, § 613a Betriebsübergang. ES kann IHnen also nichts passieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2001



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