Ich habe folgende Frage, mein Sohn kommt im Januar mit 3 1/2 in die Kita, ich bin noch mit meiner Tochter 1 Jahr in Elternzeit bis 2012, alleinerziehend, mein Einkommen setzt sich aus Kindesunterhalt, Kindergeld und Wohngeld zusammen ( in etwa Hartz 4 Satz). Habe ich damit Anspruch auf Übernahme der Kitakosten? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 19:17