Hallo! Ich habe folgendes Problem.Meine Tochter wurde im August 2009 geboren und ich bin dann ein Jahr zu Hause geblieben.Jetzt arbeite ich seid Anfang September wieder zwei halbe Tage.Nach Absprache mit dem Arbeitgeber morgens und nachmittags im Wechsel da mein Mann Schichtarbeiter ist und wir keine Betreuungsmöglichkeit für unsere Tochter haben. Jetzt hat er mir gesagt das das wahrscheinlich nicht weiter möglich ist und ich mich nach seinen Zeiten zu richten habe,was meinerseits aus o.g. Grund nicht möglich ist.Kindergartenbetreuung würde uns auch nicht weiterhelfen da meine Arbeitszeiten damit nicht vereinbar sind. Hinzu kommt noch das ich seid 15 Jahren in dieser Praxis beschäftigt bin und das Arbeitsverhältnis an Mobbing grenzt und ich sogar in der Schwangerschaft am Behandlungstuhl arbeiten musste ohne jegliche Rücksicht auf meinen Zustand.Habe durchgehalten weil ich auf die Weiterbeschäftigung angewiesen,da wir mit nur einem Gehalt schlecht über die Runden kommen. Meine Frage ist jetzt was passiert wenn ich selber kündige?Besteht dann ein Anrecht auf Arbeitslosengeld?Wenn ja in welcher Höhe?Kann ja nur noch ca.30 Stunden im Monat arbeiten gehen. Halte es dort defenitiv nicht länger aus. Ich hoffe das sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 10:33