Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsvertrag und bin schwanger. Mein AG würde diesen Vertrag mir zuliebe noch bis Ende des Mutterschutzes verlängern, so dass ich dann ein paar Tage vor oder nach Ende des Mutterschutzes arbeitlos werde. Ich beantrage Elterngeld und möchte ca. 1 Jahr zuhause bleiben, wäre also arbeitslos aber nicht arbeitssuchend und möchte auch kein ALG 1 beziehen, sondern bekomme ja das Elterngeld! Zahlt trotzdem das Arbeitsamt meine Krankenkassenbeiträge in der Zeit oder gibt es ein Szenario in dem ich das selbst tun müsste? Danke!
von Pouksie am 19.03.2019, 15:58