Trotz fehlender Mumpsimmunität in der KiTa arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trotz fehlender Mumpsimmunität in der KiTa arbeiten

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mittlerweile in der 12. Woche schwanger und arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer Gruppe mit 2-3jährigen Kindern in einer integrativen Kindertagesstätte. Bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft hat der Betriebsarzt meine Immunitäten überprüft und keine gesundheitlichen Bedenken angegeben. Meine Frauenärztin wollte die Werte für Ihre Unterlagen und da steht nun sehr eindeutig, dass ich keine Immunität gegen Mumps besitze (trotz 2fach-Impfung). Alle, die ich kenne, die keine Mumpsimmunität haben, haben ein BV. Im Internet habe ich auch Tabellen dazu gefunden, in denen steht, dass es ein BV zur Folge hat. Ich soll trotzdem weiterarbeiten. Die Gefahreneinschätzung ist zudem immer noch nicht geprüft und ich arbeite fleißig weiter. Gibt es verbindliche Angaben, an die sich alle KiTa´s zu halten haben? Vielen Dank für Ihre Antwort

von LaFay am 12.12.2017, 18:31



Antwort auf: Trotz fehlender Mumpsimmunität in der KiTa arbeiten

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2017



Antwort auf: Trotz fehlender Mumpsimmunität in der KiTa arbeiten

Verbindlich ist auf jeden Fall, dass der Betriebsarzt und nicht der Frauenarzt, die Immunitäten ermittelt. Wenn 95% der Kinder in der Einrichtung gegen MMR geimpft sind, kann man auch davon ausgehen, dass kein Risiko mehr besteht. Wende dich einfach an die Gewerbeaufsicht.

Mitglied inaktiv - 13.12.2017, 22:40



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