Trotz Beschäftigungsverbot Nebengewerbe weiterführen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trotz Beschäftigungsverbot Nebengewerbe weiterführen

Hallo Frau Bader, ich bin angestellte Erzieherin in einer Kita. In meiner Gruppe sind Kinder im Alter von 3-6 Jahren. In den ersten Stunden morgens und im Nachmittagsbereich bin ich aber auch bei den U3-Kindern. Mal angenommen ich bekäme bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Immunität für Ringelröteln und Zytomegali (ergab zumindest der letzte Bluttest), wie sähe es dann bei einem Nebengewerbe aus? Bei diesem Nebengewerbe habe ich Kontakt mit Ponys und Kindern ab dem Grundschulalter mit Lernstörungen. Müsste ich das Nebengewerbe dann auch ablegen? Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus.

von japi am 15.08.2015, 13:41



Antwort auf: Trotz Beschäftigungsverbot Nebengewerbe weiterführen

Hallo, keine Ahnung, ob da auch Gefahr besteht. Besprechen Sie das mit dem FA liebe grüße nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2015



Antwort auf: Trotz Beschäftigungsverbot Nebengewerbe weiterführen

Wenn der FA das für in Ordnung hält, kann mir mein Arbeitgeber dann rein rechtlich gesehen keinen Strich durch die Rechnung machen?

von japi am 15.08.2015, 16:27



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