Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem Krankenhaus, habe dort bis vor kurzem auf der Intensivstation gearbeitet. Diese ist ein Neubau, wurde vor 6 Monaten fertiggestellt. Ich wurde vor 4 Monaten schwanger, hatte dann in der 8. Woche eine Fehlgeburt. Diese Schwangerschaft hatte ich dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, ich wollte das erst nach der 12. Woche machen. Kurz darauf wurde ich wieder schwanger, teilte dies dem Arbeitgeber in der 5. Woche mit, woraufhin er mich in eine andere Abteilung versetzt hat, wegen des Schichtdienstes und der Infektionsgefahr. In der 8. SSW hatte ich erneut eine Fehlgeburt. Da ich mit der Arbeitssitutation insgesamt nicht zufrieden war, habe ich mir jetzt eine neue Stelle gesucht und die alte gekündigt. Da auf der Intensiv viele der Angestellten seit dem Umzug in den Neubau über eine Zunahme ihrer Allergien geklagt hatten, wurde jetzt ein arbeitsmedizinisches Gutachten erstellt, bei dem herauskam, daß dort hohe Konzentrationen von teratogenen, also embryotoxischen Stoffen vorliegen! Hat es in dieser Situation Sinn, den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zu verklagen? Was muß ich tun, um ggf. meine Ansprüche zu wahren? Übrigens habe ich bereits ein gesundes Kind, mir wurde daher von verschiedenen Stellen versichert, es könne nicht an mir oder meinem Mann liegen, daß es zu mehreren Fehlgeburten gekommen ist.
Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 16:36