Teilzeitbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

Hallo, am 25.09.2003 endet mein Erziehungsurlaub! Vor diesem war ich Volzeitbeschäftigt, nun möchte ich verständlicherweise nur noch in Teilzeit arbeiten. Muß mein Chef dem zustimmen?

Mitglied inaktiv - 18.08.2003, 09:47



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2003



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem In unserer Strasse dürfen ein 4jähriger sowie ein 41/2jähriger quasi allein auf der Strasse spielen.Sie können sich vom Wohnhaus entfernen,ohne das jemand mal nachfragt wohin.Auch wenn sie bei uns auf dem Grundstück spielen,wenn sie dann der Meinung sind das sie gehen wollen,dann gehen sie einfach und reißen dabei unseren Sohn(31/2Jahre)mit.Von den Eltern bekomme ich zu hören ich soll mich nicht so haben,sie müssen schließlich lernen selbstständig zu werden. Dabei fahren die beiden mit ihren Fahrrädern stets und ständig mitten auf der Strasse bis hin zu einer Autobahnzubringerbrücke welche bereits ausserhalb der Ortschaft liegt(wenn auch auf einem Landwirtschaftsweg).Dort liegen dann die Fahrräder mitten auf der Strasse,da wird von der Brücke heruntergebullert,da wird über die Brüstung geklettert und gehört wird überhaupt nicht.Die Eltern wissen meist gar nicht wo ihre Kinder in diesem Moment überhaupt sind. Wie weit bin ich zur Verantwortung zu ziehen,wenn ich mit meinen Kinder unterwegs bin,und die beiden schleissen sich uns an,auch gegen unseren Willen. Da mir das Risiko zu groß ist haben wir gestern unsere Tour abgebrochen und ich habe somit meine Kinder bestraft für die Dummheit anderer. Toni

Mitglied inaktiv - 21.08.2003, 08:33



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