Sehr geehrte Frau Bader, ich beginne im Februar wieder mit dem Schaffen. Ich habe mit meinem AG besprochen, verkürzt (zw. 5-5 1/2 Stunden) zu arbeiten. Unser Kind geht für 6 Stunden in die Krippe. Mein AG will mir einen neuen AV geben, mit Probezeit, geringerem Gehalt (weniger, als die 8 Stunden auf 5 Stunden runtergerechnet)..... Ist das korrekt? Kann er von mir verlangen, daß ich hin und wieder Überstunden machen muß? (Habe dann ja niemand, der unser Kind abholt) Danke Ritah
Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 20:26