Guten Abend, danke für ihre Antwort. Ich habe dies in der Broschüre für Elterngeld gelesen. Wäre das mit der Elternzeit nur unter der Bedingung Teilzeit OK. Wenn der AG mich nämlich nicht TZ beschäftigen kann, muss ich nämlich zu Hause bleiben, da ich ja Elternzeit beantragt habe und hätte dann kein Geld. Elternzeit für 2 Jahre muss ich ja bereits 7 Wochen vor Beginn anmelden.
von
mustermann83
am 13.10.2015, 20:04
Antwort auf:
Teilzeitarbeit
Hallo,
hierzu ein Urteil:
Hat der Arbeitnehmer Elternzeit unter der Bedingung beantragt, dass er in Teilzeit arbeiten kann und lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Teilzeitarbeit ab, so besteht von Anfang an kein Kündigungsschutz (BAG, Urteil vom 12.05.2011, 2 AZR 384/10 – Rn 35). Aus Sicht des Arbeitnehmers ist somit dringend davon abzuraten, den Antrag auf Elternzeit an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2015