Hallo, ich bin momentan wegen schwangeschaftsbeschwerden die nicht mit meiner Arbeit zu vereinbaren sind krank geschrieben. Mein Arbeitgeber informierte mich jetzt daß ich teilzeit arbeiten könnte bei kompletter Lohnfortzahlung, d.h. die Hälfte zahlt der Arbeitgeber den Rest di KK. Wie wird das Geld zur Berechnung des Elterngeldes angerechnet?
Mitglied inaktiv - 11.10.2006, 12:41