Hallo Frau Bader! Ich habe schon vorab versucht mich im Internet schlau zu machen, aber ich habe keine eindeutige Antwort gefunden. Ich befinde mich bis Ende Januar 2014 noch in Elternzeit, gehe aber seit Oktober 2013 Teilzeit arbeiten. Vor meiner Elternzeit habe ich vollzeit gearbeitet. Nun bin ich meine Teilzeitbeschäftigung im Oktober wieder schwanger angetreten und erhalte nun ein Beschäftigungsverbot. Was wird mir denn nun gezahlt? Der Durchschnitt der letzten drei Monate in Teilzeit? Auch wenn das während meiner Elternzeit war? Und wie sieht das ab Ende Januar aus? Da endet meine Elternzeit und ich würde normalerweise wieder vollzeit beschäftigt. Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können! Vielen Dank!
von Karo82 am 14.12.2013, 17:41