Hallo, ich bin noch bis Mai 2011 in Elternzeit und erhalte Elterngeld bis September 2010. Nun habe ich vor, bereits ab April 2010 einen Tag in der Woche für 6 Stunden zu arbeiten, mein AG wäre damit einverstanden. Wird der Verdienst (< 400,00 EUR) dann tatsächlich auf mein Elterngeld angerechnet und mir vom EG abgezogen? Wenn dem so ist, wann macht es überhaupt Sinn während des Bezugs von EG Teilzeit zu arbeiten? Ich wollte deshalb gern Teilzeit arbeiten, weil mir das EG nicht ausreicht.
Danke und Gruß, Steffi
Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 19:51
Antwort auf:
Teilzeit während Bezug von Elterngeld
Hallo,
lt. Ministerium kann man bis zu 400 € dazuverdienen, ohne das es angerechnet wird
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2010
Antwort auf:
Teilzeit während Bezug von Elterngeld
Hallo,
am besten einmal in den Online Rechner eingeben, dann kann man es genau sehen.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Kurz gesagt, anrechnungsfrei ist nichts, der Sockelbetrag bleibt immer, solange man unter 30h/Woche arbeitet.
Wann es Sinn macht zu arbeiten?
- wenn es Spaß macht
- wenn man dranbleiben will
- einem Zuhause die Decke auf den Kopf fällt
- ...
Finanziell ist es meist nicht so interessant. Ein bißchen bleibt aber, da man ca. 67 % der Differenz zu Einkommen vor der Geburt bekommt.
Beispiel:
vorher 1200 Eur netto
- also ohne Arbeit ca. 800 Eur Elterngeld
- verdient man 400 Eur in der Elternzeit, bekommt man 67% der Differenz (1200-400=800) also 536 Eur. Das ergibt zusammen 936 EUR also ein bißchen mehr ;-)
LG,
bobcat
Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 08:48