Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit einigen Jahren in einem Unternehmen, dass am Standort mehrere hundert Personen beschäftigt. Bei Einstellung wurde mein Wunsch nach Teilzeit abgelehnt. Nun bin ich in Elternzeit und habe einen Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit von 40 auf 35 h gestellt, für nach meiner Elternzeit. Nach § 8 TzBfG verstehe ich es auch so, dass ich einen Rechtsanspruch darauf habe? Nun habe ich eine Vertragsänderung zugesandt bekommen, die ich unterschreiben soll. Diese ist allerdings befristet auf ein Jahr, danach gilt wieder mein normaler Arbeitsvertrag. Ist das so zulässig? Falls ja, welche Chance habe ich, meine Teilzeit dann weiter zu verlängern? (Laut § 8 TzBfG kann ein Antrag nur alle 2 Jahre gestellt werden???) Ich möchte und kann mit 2 kleinen Kindern nicht wieder 40 h arbeiten gehen, zumal ich noch pendle. Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße
von Sari03 am 05.04.2018, 22:59