Hallo Frau Bader,
ich habe Teilzeit in der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und habe ihm meine, mir möglichen Arbeitszeiten genannt.
Nach der Elternzeit würde ich auch gerne in der Teilzeit bleiben. WENN es jetzt bewilligt werden würde, wie würde es sich nach der Elternzeit verhalten?
Habe ich da Möglichkeit auf weitere TZ Beschäftigung?
Und gelten da sie Selben Zeiten?
Ich denke da an meinen Großen Sohn, der im Sommer in die Schule kommen wird und ich ab da erst eine Std. später anfangen könnte.
Muß ich das vorher regeln?
Ich habe es in einem Schreiben dem AG mitgeteilt, jedoch nicht im Antrag.
Lieben Dank
Alexandra
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 16:07
Antwort auf:
Teilzeit in der Elternzeit
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2007