Teilzeit in der Elternzeit - 4 Fragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in der Elternzeit - 4 Fragen

Hallo, zur Zeit bin ich in Elternzeit, möchte gerne Teilzeit arbeiten. Der Betrieb hat mehr als 15 Angestellte. Wie sieht es mit der Teilzeit aus: ich darf max. 29,99 Std./Woche arbeiten, was ist aber das Minimum? 10 Std./Woche? 15 Std./Woche? Wenn ich entsprechende Angaben in meinem Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit mache, muss sich der AG dran halten? D.h. wenn ich den Wunsch ausspreche 15 Std./Woche arbeiten zu wollen, kann er sagen: nee, nur 10; oder wir hätten da für 20h/Wo. Arbeit? In meiner Abteilung ist es vermutlich schwer überhaupt Teilzeit zu bekommen, da die Aufgaben viel mit Auslandsreisen, Kundenbetreuung in Projekten etc. zu tun haben. Kann ich entsprechend meiner Qualifikation und/oder Kenntnisse diese Teilzeitarbeit in der Elternzeit in einer anderen Abteilung im selben Unternehmen leisten? Hat mein direkter Chef das Entscheidungsrecht oder wird das auf Betriebsebene "ermittelt", ob es einen Job für mich gibt, wenn ich ankündige in Teilzeit arbeiten zu wollen. Natürlich will ich den Chef nicht sauer fahren, habe bis jetzt immer versucht eine Einigung mit ihm zu finden und nicht über ihn hinweg an die Personalabteilung (in einer anderen Stadt ansässig) zu gehen. Er erklärt mir nur, dass er mich im Moment weder mit Büroarbeit noch sonstwie in Teilzeit beschäftigen kann, da es momentan nur Auslandsprojekte gibt. Ich habe meinen Wunsch bisher nicht offiziell / schriftlich angekündigt, da ich mir denke, es hat keinen Sinn die Sache zu forcieren, es sollten ja beide Seiten zufrieden sein und ich soll ja auf den Vollzeit-Job in 2 Jahren wieder gut zurückkehren können. Zum Kaffeekochen will ich ja nicht unbedingt in die Firma. Daher die Frage: sollte ich meinen Wunsch auf Teilzeit ankündigen, muss unternehmensweit geprüft werden, ob "Verwendung" für mich da ist oder ist das nicht geregelt und hängt vom Verfahren einzelner Unternehmen ab? Was ist mit der minimalen Wochenarbeitzeit - gilt da meine Wunschzeit? Und wenn wirklich unternehmensbedingt nichts für mich da ist, um einen Teilzeitjob rechtferitgen zu können, darf ich dann, alleine durch die Absage des AG meine Arbeitskraft,

Mitglied inaktiv - 19.02.2006, 21:19



Antwort auf: Teilzeit in der Elternzeit - 4 Fragen

Hallo, 1. Die TZ sollte mind 15 Std betragen, kann aber auch weniger sein 2. Je nach Arbeitsvertrag kann man Sie auch in einer anderen Abteilung einsetzen 3. Entscheiden tut Ihr AG laut Arbeitsvertrag Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2006



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