Guten Abend, ich hätte Fragen zum oben genannten Thema. - was wenn ich die im Elternzeit Antrag vereinbarte Teilzeit nicht wahrnehmen kann. Elternzeit läuft z.B 3 Jahre und nach 12 Monaten soll TZ gearbeitet werden. - sind die Arbeitszeiten die im Teilzeit in Elternzeit Antrag vermerkt sind für den Arbeitgeber bindend oder kann er sich spontan um entscheiden? Danke !
von MariaPia am 16.04.2018, 20:42