Guten Tag Frau Bader! Ich arbeite zur Zeit 20 Stunden die Woche verteilt auf 4 Tage. das ist ziemlich günstig für mich, da mein Arbeitgeber in Wohnortnähe ist. Ich bin im öffentl. Dienst in den neuen Bundesländern tätig. Nun steht bei uns eine Reform an und ich soll 30 km weiter weg arbeiten. Habe ich ein Recht auf Umverteilung der Stunden auf 2 - 3 Tage, auch wenn ich es anders beantragt habe? MfG K.
Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 06:11