Hallo Frau Bader, eine Frage zur Teilzeitarbeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Der alte Arbeitgeber will der neuen Tätigkeit nicht im Weg stehen. Ich möchte trotzdem alle Formalitäten richtig machen. Beim neuen Arbeitgeber starte ich mit 10 Stunden, möchte aber schon bald auf 15 aufstocken. Deshalb die Frage: Muss in der Bitte um Genehmigung des alten Arbeitgebers eine feste Wochenstundenzahl stehen? Bei meiner Recherche stoße ich immer wieder nur auf die Formulierung, "Art und Umfang" seien anzugeben. Aber muss das eine feste Stundenzahl sein? Oder könnte man auch schreiben: "weniger als 30 Wochenstunden" oder "bis zu 30 Wochenstunden", um für künftige Änderungen innerhalb der gesetzlich erlaubten Spanne auf jeden Fall aus dem Schneider zu sein? Danke und viele Grüße!
von meinesonnenscheinchen am 31.10.2019, 07:40