Hallo Frau Bader,
meine frage ist: ich und mein Exmann haben das geteilte Sorgerecht für unser gemeinsamen Sohn der 14 1/2 Jahre ist.Und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische und das medizinische Sorgerecht.
Jetzt ist es so mein Sohn wurde in der Schule das Nasenbein gebrochen und ich musste jetzt meinen Exmann wegen einer unterschrift leider bescheid sagen.
Jetzt möchte er von der Schule Auskunft bekommen.
Kann ich das auf Grund das ich das Schulrecht habe der schule untersagen oder muss die schule ihn Auskunft geben?
Da mein Exmann sonst auch keinerlei Interesse am Sohn hat.
Vielen dank Sandra
von
Houndgirl
am 07.10.2013, 16:48
Antwort auf:
Teil Sorgerecht
Hallo,
Sie haben ja einen RA - dann darf ich nichts sagen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2013
Antwort auf:
Teil Sorgerecht
Wieso brauchte es die Unterschrift des KV, der weder in medizinischer noch in schulischer Hinsicht sorgeberechtigt ist? Ich tippe auf einen Fehler.
Ansonsten würde ich ihm jede Auskunft geben, die er haben will - knapp und sachlich.
von
Pamo
am 07.10.2013, 19:03
Antwort auf:
Teil Sorgerecht
Da ich auf Schmerzensgeld klagen möchte.
Und ich leider das finanzielle ohne den KV nicht regeln darf.Der KV darf mit entscheiden was mit den Geld gemacht wird.
Und das finde ich schon echt sch...das Geld steht mein Sohn zu und nicht den Sorgeberechtigte.
Aber leiden brauch ich die unterschrift von KV das der Anwalt was machen darf.
von
Houndgirl
am 07.10.2013, 19:45
Antwort auf:
Teil Sorgerecht
Er will nix blind unterschreiben, Du willst klagen.
Also lass ihm die Infos zukommen oder sich selbst holen.
Dass er sich nicht kümmert ist mies, stell Dich doch nicht auf die gleiche Stufe und verweigere nun als Retour Infos.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2013, 20:36