Hallo Frau Bader,
ich werde ggf. ein Teil-Beschäftigungsverbot erhalten (auf 5 Stunden Arbeitszeit begrenzt).
Können Sie mir bitte sagen, ob es bzgl. der Berechnung des Elterngeldes Auswirkungen hat? Oder erhalte ich meinen vollen Lohn weiter und es hat keine Auswirkungen?
Das könnte mir leider mein Arzt nicht genau sagen..
Danke und VG
von
Daenerys123
am 17.03.2016, 13:02
Antwort auf:
Teil-Berufsverbot
Hallo,
voller Lohn u keine Auswirkungen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2016
Antwort auf:
Teil-Berufsverbot
Beim BV bekommst Du ja deinen vollen Lohn weiter, es kann sich also nicht auswirken auf das EG.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 17.03.2016, 14:03
Antwort auf:
Teil-Berufsverbot
Danke für die Antworten.
von
Daenerys123
am 04.04.2016, 18:03