Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite als Kranken- und Gesundheitspflegerin. Ich bin vermutlich in der 5 SSW schwanger, habe aber erst in zwei Wochen einen Termin beim Frauenarzt.
Ich habe einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag. Aufgrund eines Studiums reduziere ich meinen Arbeitsvertrag für das jeweilige Kalenderjahr auf 15 %. Diese Reduzierung läuft noch bis Ende dieses Jahres.
Sobald ich meine Schwangerschaft bekannt gebe, werde ich vermutlich ins Berufsverbot geschickt. Wenn ich meinen Antrag auf Reduzierung zum nächsten Jahr nicht wieder stelle, werde ich normalerweise automatisch zum 1.1.23 wieder auf Vollzeit aufgestockt. Dann befinde ich mich aber ja im Berufsverbot.
Findet die Aufstockung automatisch statt? Stellt das ein Problem dar? Oder kann ich das einfach so laufen lassen und dann im Berufsverbot von der Aufstockung profitieren?
Danke
Viele Grüße
Talea
von
talea_schu
am 21.09.2022, 13:10
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Hallo,
das geht, wenn Sie tatsächlich VZ arbeiten könnten - der AG kann Sie ja umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2022
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Ja. Im Beschäftigungsverbot (bei einem Berufsverbot wird dir die verboten, deinen Beruf überhaupt noch mal auszuüben ;-) bekommst du immer das, was du per Vertrag auch bekommen würdest. Also ab 1.1. den Lohn für die dann wieder erhöhte Stundenanzahl.
von
cube
am 21.09.2022, 13:42
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Könntest du denn auch die volle Stundenzahl ab 1.1. wieder arbeiten, wenn du kein BV bekommen würdest?
Oder studierst du weiter und du müsstest eigentlich wieder um Reduzierung bitten?
Du solltest im Kopf haben, dass ein BV kein Selbstläufer ist oder auch wieder aufgehoben werden kann. Also stelle sicher, dass du nur die Stundenzahl auch beantragst, die du auch ohne BV wirklich arbeiten könntest.
(Kann sonst auch als Sozialbetrug ausgelegt werden)
von
cube
am 21.09.2022, 13:45
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Entschuldigung für das Berufsverbot und danke für die Antwort ;-)
Das Aufstocken wäre vom Studium her kein Problem, da dieses bis Jahresende abeschlossen sein sollte.
Daraus würde sich allerdings bei mir jetzt eine neue Frage ergeben: Im Beschäftigungsverbot richtet sich das Gehalt nach den letzten 13 Wochen vor dem Monat des Eintrittes der Schwangerschaft. Selbiges gilt für den Mutterschutz. Ist das richtig?
Somit würde sich eine Aufstockung zum 1.1. gar nicht mehr auswirken?
von
talea_schu
am 21.09.2022, 14:29
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Hallo Talea,
im BV bekommst Du das, was Du sonst auch bekommen würdest. Also ab 1.1. bei plangemäßer Aufstockung den Vollzeitlohn. Nur bei ständig schwankendem Monatseinkommen schaut man auf die letzten drei Monate.
VG Sileick
von
Schniesenase
am 21.09.2022, 14:44
Antwort auf:
Stundenaufstockung im Berufsverbot
Das ist im Mutterschaftsgesetz geregelt, es gilt dann der aktuelle Vertrag und Verminderungen in der Bemessungszeit dürfen nicht berücksichtigt
Mitglied inaktiv - 24.09.2022, 08:25