Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenaufstockung im Berufsverbot

Frage: Stundenaufstockung im Berufsverbot

talea_schu

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Kranken- und Gesundheitspflegerin. Ich bin vermutlich in der 5 SSW schwanger, habe aber erst in zwei Wochen einen Termin beim Frauenarzt. Ich habe einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag. Aufgrund eines Studiums reduziere ich meinen Arbeitsvertrag für das jeweilige Kalenderjahr auf 15 %. Diese Reduzierung läuft noch bis Ende dieses Jahres. Sobald ich meine Schwangerschaft bekannt gebe, werde ich vermutlich ins Berufsverbot geschickt. Wenn ich meinen Antrag auf Reduzierung zum nächsten Jahr nicht wieder stelle, werde ich normalerweise automatisch zum 1.1.23 wieder auf Vollzeit aufgestockt. Dann befinde ich mich aber ja im Berufsverbot. Findet die Aufstockung automatisch statt? Stellt das ein Problem dar? Oder kann ich das einfach so laufen lassen und dann im Berufsverbot von der Aufstockung profitieren? Danke Viele Grüße Talea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das geht, wenn Sie tatsächlich VZ arbeiten könnten - der AG kann Sie ja umsetzen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ja. Im Beschäftigungsverbot (bei einem Berufsverbot wird dir die verboten, deinen Beruf überhaupt noch mal auszuüben ;-) bekommst du immer das, was du per Vertrag auch bekommen würdest. Also ab 1.1. den Lohn für die dann wieder erhöhte Stundenanzahl.


cube

Beitrag melden

Könntest du denn auch die volle Stundenzahl ab 1.1. wieder arbeiten, wenn du kein BV bekommen würdest? Oder studierst du weiter und du müsstest eigentlich wieder um Reduzierung bitten? Du solltest im Kopf haben, dass ein BV kein Selbstläufer ist oder auch wieder aufgehoben werden kann. Also stelle sicher, dass du nur die Stundenzahl auch beantragst, die du auch ohne BV wirklich arbeiten könntest. (Kann sonst auch als Sozialbetrug ausgelegt werden)


talea_schu

Beitrag melden

Entschuldigung für das Berufsverbot und danke für die Antwort ;-) Das Aufstocken wäre vom Studium her kein Problem, da dieses bis Jahresende abeschlossen sein sollte. Daraus würde sich allerdings bei mir jetzt eine neue Frage ergeben: Im Beschäftigungsverbot richtet sich das Gehalt nach den letzten 13 Wochen vor dem Monat des Eintrittes der Schwangerschaft. Selbiges gilt für den Mutterschutz. Ist das richtig? Somit würde sich eine Aufstockung zum 1.1. gar nicht mehr auswirken?


Schniesenase

Beitrag melden

Hallo Talea, im BV bekommst Du das, was Du sonst auch bekommen würdest. Also ab 1.1. bei plangemäßer Aufstockung den Vollzeitlohn. Nur bei ständig schwankendem Monatseinkommen schaut man auf die letzten drei Monate. VG Sileick


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das ist im Mutterschaftsgesetz geregelt, es gilt dann der aktuelle Vertrag und Verminderungen in der Bemessungszeit dürfen nicht berücksichtigt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, bekommt man auch im Minijob bei Berufsverbot weiterhin Lohn ausgezahlt? Wenn ja, wird da der durchschnittliche Verdienst der letzten drei Monate genommen? Über Ihre Antwort freue ich mich sehr. Mfg

Hallo und schöne Feiertage, habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen das meine Versicherung am 12.11.2022 beendet wurde. Dies habe ich natürlich am Anfang nicht verstanden. Mein Sohn ist am 13.11.2022 3 Jahre alt geworden. Hatte Elternzeit für drei Jahre genommen schön und gut. Habe aber nachdem er 22 Monate Alt war als minij ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte im November und Dezember jeweils 12 Tage sowie im Januar 5 Tage unbezahlten Urlaub. Die restliche Zeit habe ich normal gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob bei einem Berufsverbot (bei Schwangerschaft) das normale Gehalt oder das durch den unbezahlten Urlaub reduzierte Gehalt zu Grunde gelegt wird? Für die Berechnu ...

Ich habe eine Frage zur 2. Schwangerschaft, direkt nach der Elternzeit des 1. Kindes. In der ersten Schwangerschaft bekam ich aufgrund meiner Arbeit ein Beschäftigungsverbot. Dieses würde ich für das zweite geplante Kind auch bekommen, da ich in einer Tierarztpraxis als Schwangere nicht arbeiten darf. Meine Frage : Welches Geld werde ich ...

Hallo zusammen, Ich war jetzt 14 Wochen aufgrund einer Fehlgeburt krankgeschrieben. Nun bin ich seit 3 Tagen wieder ganz normal mit 8 Stunden am Tag arbeiten und habe gerade festgestellt, dass ich wieder schwanger bin (freu). Nun habe ich Angst es meinem AG mitzuteilen. Ist es jetzt schon wieder möglich ins BV geschickt zu werden oder muss ich ...

Hallo liebe Frau Rechtsanwältin,   ich habe folgende Frage Ich arbeite im medizinischen Bereich hauptsächlich im Nachtdienst die natürlich sehr gut bezahlt werden. Meine Frage ist wenn ich schwanger werden würde wie genau wird dann im Berufsverbot mein Mutterschutzgeld gezahlt? Ich habe oft gelesen das der Durchschnitt der letzten 3 Monat ...

Hallo, ich weiß, dieses Thema wurde schon häufiger behandelt, allerdings wurde meine Frage dazu glaube ich bisher nicht beantwortet. Ich bin Tierärztin und wurde in meiner Schwangerschaft trotz prinzipieller Arbeitsbereitschaft ins BV geschickt. Nun hat man als Tierarzt ja eine Fortbildungspflicht. Während der Elternzeit ruht diese. Aber wie is ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich bekomme ein Berufsverbot Pflichtbedingt durch meinen Betrieb da ich schwanger bin und keinerlei Tätigkeit für Schwangere in meinem Vollzeit Betrieb geeignet ist. Jetzt möchte ich wissen gilt, das Berufsverbot dann auch gleichzeitig für meinen Minijob im sozialen Bereich?    Danke schon einmal im Voraus, für Ih ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier im Forum für uns da sind.  Es ist nicht selbstverständlich solche Fragen wann und wie man möchte beantwortet zu bekommen. Jetzt zu meinem Anliegen: Ich habe zum 2. Mal ein Berufsverbot in Folge erhalten. ungefähr so: schwanger-> Berufsverbot->Elternzeit Die Elternzeit von meinem erst ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...