Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufsverbot gehalt

Sabrinabalu

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite seid 4 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in einem ambulanten Pflegedienst. Bis Mai 2022 war ich auf 20 std Teilzeitkraft eingestellt, jetzt ab Juni 2022 auf 40 std Vollzeit. Den ergänzungsvertrag zur vollzeitstelle habe ich Mitte Mai unterschrieben. Heute habe ich erfahren das ich schwanger bin. Da man als Schwangere nicht im Pflegedienst arbeiten darf, bekomme ich ein Berufsverbot. Nun meine Frage wird sich mein Gehalt im Berufsverbot aus dem neuen Vollzeit Gehalt zusammen setzten oder aus den letzten 3 Monaten vom davorigem Teilzeit Gehalt? Mit freundlichen Grüßen Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss erst einmal prüfen, ob er Sie umsetzen kann, zB ins Büro. Bei einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


cube

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Im Berufsverbot bekommst du gar nichts - im Beschäftigungsverbot das, was Vertrag vereinbart ist ;-) Die 3 Monate gelten nur bei ständig wechselnden Gehältern.


Sabrinabalu

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Es wäre möglich mich ins Büro umzusetzen. Doch der ag sagte mir direkt nicht für das Gehalt was wir im aktuellen Vertrag vereinbart haben. Das aktuelle Vollzeitgehalt würde ich nicht bekommen weil ich nicht mehr in der Pflege arbeiten kann u weil der neue Vertrag erst seid Juni 2022 anfing. Deswegen sagte man mir würde das die Berechnung meines Gehaltes aus Mai April u März sein doch in der Zeit war ich in teilzeit angestellt


cube

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Im BV oder generell der Schwangerschaft dürfen einem keine Nachteile entstehen. Wenn der AG dich umsetzen kann, muss er das tun - das Gehalt darf er dafür aber nicht kürzen.


desireekk

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Was dein AG dir da sagt ist nicht korrekt. Er ist dazu verpflichtet dich betrieblich umzusetzen und dir weiterhin das zu zahlen was Du jetzt gerade ganz normal bekommen würdest. Dass das MuSchuG es Dir verbietet Tätigkeiten nachzugehen die dich oder das Baby gefährden darf nicht dein Gehalt schmälern. Es ist tatsächlich sein Pech dass er einer Bürokraft weniger zahlen würde als dir, aber so ist das nun mal. Er muss die das VZ-Gehalt ganz normal zahlen, hattest Du steuerfreie Zuschläge, musst Du diese jetzt versteuern. Die Berechnung aus den letzten 3 Monaten greift nur, wenn man generell ein schwankendes Gehalt hat, z. B. aus Provisionen, etc. Das greift nicht, wenn man von TZ auf VZ umgestellt hat. VG D


Sabrinabalu

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Danke für all eure hilfreichen Antworten:)


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