Frage:
Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit Anfang Januar im Berufsverbot. Davor war ein Teil des Teams (unter anderem ich) in Kurzarbeit. Für den Januar habe ich nun auch mein normales Gehalt (vor Kurzarbeit) bekommen, jetzt für den Februar aber wieder weniger. Ich bin davon ausgegangen, dass ich im Beschäftigungsverbot mein "normales" Gehalt wie vor der Kurzarbeit erhalte. Ist das nicht der Fall? Und müsste der Lohn im Januar und Februar nicht auf jeden Fall gleich sein, es hat sich ja nichts geändert. Das Team ist übrigens nicht mehr in Kurzarbeit, meine Elternzeitvertretung auch nicht.
Besten Dank
von
Balu2019
am 01.03.2021, 17:32
Antwort auf:
Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Hallo,
es besteht Uneinigkeit, ob man im BV bei Kurzarbeit den alten Lohn oder das Kurzarbeitergeld bekommt. Das B-Ministerium für Gesundheit vertritt in einem "Orientierungspapier" die Auffassung, dass der alte Lohn weiter zu zahlen ist.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2021
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Kommt darauf an: bei Fixgehalt ja, wenn du nach Std. bezahlt wirst eher nein, da Februar kürzer als Januar.
von
KielSprotte
am 02.03.2021, 08:49
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Werde nicht nach Stunden bezahlt, sondern habe ein ganz normales Fixgehalt.
von
Balu2019
am 02.03.2021, 09:28
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Was steht denn auf der Abrechnung? Für wieviele Stunden/Tage wurde denn Kurzarbeit abgerechnet und hättest du diese KA gemacht, wenn du gearbeitet hättest?
von
KielSprotte
am 02.03.2021, 09:41
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Das ist das Problem, habe die Abrechnung noch nicht. Hab schon gefragt, ging wohl erst gestern raus. Ich habe es bloss immer so gelesen, dass im Berufsverbot das "normale" Gehalt weiter bezahlt wird, dies im Januar auch geschehen ist, jetzt im Februar aber nicht.
Werde wohl die Abrechnung abwarten müssen und es scheint ja leider keine ganz klare Antwort zu geben ausser dem Orientierungspapier.
von
Balu2019
am 02.03.2021, 09:55
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Es heißt übrigens Beschäftigungsverbot ;)
Bei einem Berufsverbot wirst du verknackt (z.B. bekommt das ein Arzt, der gepfuscht hat).
von
KielSprotte
am 02.03.2021, 10:33
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Berufsverbot - Gehalt - Kurzsrbeit
Ja, weiss ich eigentlich ;)
von
Balu2019
am 02.03.2021, 10:43