Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

Timo Brumund

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Unser 1. Kind ist 03.10.2015 geboren. Aufgrund der Tätigkeit im OP hatte sie zuvor ein Dienstverbot bekommen ( bei vollem Gehaltsausgleich inkl. Schicht/Wochenendzulagen ) Meine Frau befand sich für ein Jahr in Elternzeit. Jetzt wollte sie zum 04.10.2016 wieder Vollzeit arbeiten gehen, jedoch haben wir kurz zuvor erfahren, dass sie wieder schwanger ist. Sie hat sofort ein erneutes Beschaftigungsverbot erhalten. Sie bekommt nun zwar das Grundgehalt als Ersatz für das Dienstverbot, jedoch keine Zulagen mehr wie bei dem ersten Dienstverbot. Hat meine Frau nicht trotzdem Anspruch auf den vollen Lohn bis zur Entbindung des 2.Kindes, obwohl sie nicht wieder arbeiten gegangen ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie muss den Lohn bekommen, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde bzw. den sie in den letzten drei Monaten, als sie voll gearbeitet hat, erhalten hat. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Sie muss so entlohnt werden wie beim ersten Kind. Ruft mal bei der Krankenkasse an, die vermitteln auch beim AG.


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