Frage: stundenweise Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin gerade in der 21.SSW mit meinem 4. Kind und arbeite derzeit 42 Stunden/Woche, die anderen Kinder sind 3, 6 und 8 Jahre alt und machen entspechend viel Arbeit und Freude, mein Mann liegt krank im Krankenhaus.... Nach übereinstimmender Meinung von mir und der FÄ geht das so nicht weiter, mehrfach täglich während der Arbeit muss ich mich hinsetzen, kann mich nicht mehr rühren, alles tut weh, Luft wird knapp usw - typische SS-Beschwerden eben. Die FÄ hat mir angeboten, mir ein stundenweises Beschäftigungsverbot auszuschreiben, d.h. ich müsste nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten, was mir sehr entgegen käme - ganz aufhören möchte ich eigentlich gar nicht, weil mir die Arbeit Spaß macht. Mein Chef ist mit der Stundereduktion einverstanden. Nun sagt die Betriebsärztin, dass ich dann nur noch das halbe Gehalt bekäme, was mich sehr irritiert: lass ich mich ganz AU schreiben bekomme ich erst Lohnfortzahlung und dann Krankengeld, arbeite ich weiter, bekomme ich deutlich weniger Geld als vorher - kann das sein? Könne Sie mir da weiterhelfen? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 28.11.2008, 09:23



Antwort auf: stundenweise Beschäftigungsverbot

Hallo, bei einem BV bekomen Sie den vollen Lohn weiter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2008



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