Strafe zahlen bei Kündigung des Vorvertrages

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Strafe zahlen bei Kündigung des Vorvertrages

Sehr geehrte Frau Bader, Anfang April haben mein Partner und ich unseren Sohn bei einer Tagespflege angemeldet und dazu einen Vorvertrag unterzeichnet. Wir stellten klar, dass wir ab August unser Kind dort unterbringen würden, jedoch nur wenn ich ab August in Teilzeit arbeite. Nun sieht es so aus, dass ich nicht arbeiten gehen werde und wir einfach keinen Gutschein bekommen, da der Bedarf einfach nicht vorliegt. Ich rief gleich bei den Tagesmüttern an um den Vetrag zu kündigen, da sie ab August definitiv den Platz vergeben wollten und wir dachten so bleibt genügend Zeit. Vor allem bei dem allgemeinen Bedarf an Plätzen. Nun wollen die Damen von uns 465Euro als Entschädigung für einen Monat. Wir finden, das dies nicht rechtens ist. Der Vorvertrag ist weder mit einen Stempel versehen, noch steht das Datum darauf ab wann der Platz für unser Kind verfügbar sein sollte. Zudem hat nur eine der beiden Frauen unterzeichnet und wir nur das Exemplar der Tagespflege (nicht unseres!). Es steht auch drinnen das wir uns verpflichten unser Kind bei keiner anderen Einrichtung anzumelden, da sonst dieses Geld gefordert werden kann. Nicht das es generell gezahlt werden muss. Wie sollen wir jetzt auf die Vorderung reagieren? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Greta

von GretaBerlin am 28.05.2013, 12:27



Antwort auf: Strafe zahlen bei Kündigung des Vorvertrages

Hallo, sie haben einen Vertrag unterschrieben und Verträge muss man grundsätzlich einhalten. Etwas anderes kann gelten, wenn in dem Vertrag die Bedingung enthalten ist, dass er nur gelten soll, wenn Sie eine Job gefunden haben. Ob und wie sich dies in Ihrem Einzelfall darstellt, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



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