Frage: Stichtag Betreuungsgeld

Hallo Frau Bader, mich würde sehr interessieren ob sie schon was neues in Erfahrung bringen konnten bezüglich den Stichtag beim Betreuungsgeld?

von Crazygirl84 am 13.02.2013, 10:23



Antwort auf: Stichtag Betreuungsgeld

Hallo, habe eine ganz tolle Antwort erhalten: Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Mail zu einem Thema der Familienpolitik. Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. Für viele Themenbereiche und Fragestellungen hat die Bundesregierung ein umfangreiches Informationsangebot entwickelt, das Ihnen einen schnellen Zugriff auf unser Wissen ermöglicht. In Ihrem Fall möchte ich Ihnen dazu den Internetlink http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html empfehlen. Sollten Sie hier die gewünschten Informationen bzw. Klärungen nicht finden, möchte ich Ihnen raten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu wenden. Sie können das Ministerium per E-Mail über Poststelle@bmfsfj.bund.de erreichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag TOLL, oder? Also, man ist dort intern nicht in der Lage, die Mail weiterzuleiten. Habe sie neu beim BMFSFJ gestellt und kann mich nur wundern. Melde mich, wenn von dort Antwort kommt.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2013



Antwort auf: Stichtag Betreuungsgeld

*die Hand vor das Gesicht schlägt* und laut "BEAMTE" ruft...!!!

von Sonni74LS am 14.02.2013, 13:14



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