Hallo Frau Bader,
ich habe am 05.12. Entbindungstermin. Wir haben Anfang Juli geheiratet.
Jetzt stellt sich die Frage ob ein Lohnsteuerklassenwechsel noch sinnvoll ist. Mutterschutz beginnt ab 24.10.
Ich verdiene mehr wie mein Mann, also würde sich der Wechsel in 3 lohnen.
Elternzeit bleibe ich Zuhause. Also da sollten wir dann sowieso die Steuerklasse auf ich5/Mann3 wechseln, oder?
Würden Sie die Steuerklasse jetzt noch wechseln?
Kann/soll im Januar die Steuerklasse wieder geändert werden?
Danke
von
arielle83
am 18.07.2016, 11:27
Antwort auf:
Steuerklassenänderung in 2 Monaten in Mutterschutz
Hallo,
entscheidend für die Berechnung ist die Steuerklasse, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt am längsten hatten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Steuerklassenänderung in 2 Monaten in Mutterschutz
Hi, das nützt dir nichts mehr denn es wird die Steuerklasse berücksichtigt in der du die letzten zwölf Monate am meisten warst. War bei uns leider auch so.
von
Myfairlady11
am 18.07.2016, 13:54
Antwort auf:
Steuerklassenänderung in 2 Monaten in Mutterschutz
Es lohnt sich nicht mehr für das Elterngeld!
Wenn du aber eh mehr verdienst, kannst du trotzdem die III wählen (macht der Mehrverdienende ja regelmäßig). Dies hätte noch Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.07.2016, 23:06
Antwort auf:
Steuerklassenänderung in 2 Monaten in Mutterschutz
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich werde dann trotzdem noch die Steueklasse auf 3 für mich ändern. Da es sich ja wirklich noch auf das Mutterschutzgeld auswirkt wenn der Nettoverdienst die letzten 3 Monate höher ist.
Für das Elterngeld sind wir dann ja natürlich zu spät dran.
Gibt es dann nächstes Jahr einen unterschied, ob man in Mutterschutz die Steuerklasse ändert (Mann3, ich5) oder erst nach dem Mutterschutz?
von
arielle83
am 19.07.2016, 22:43