Frage: Steuererklärung

Hallo,muss ich eine Steuererklärung abheben,wenn ich Mutterschaftsgeld erhalten habe und ich sonst keine abgeben habe? und wo genau trage ich es dann ein?

von Annee am 16.04.2018, 10:50



Antwort auf: Steuererklärung

Hallo, warum geben Sie sonst keine ab? Als AN sind Sie verpflichtet. Auch bzgl. des Mutterschaftsgeldes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: Steuererklärung

Keineswegs ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen! Bitte informieren Sie sich genau, unter welchen Umständen ein AN eine SE abgeben muss. Im Falle der Fragestellerin: Ja, sie müssen. Denn sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen, hier Mutterschaftsgeld.

von Blömsche am 16.04.2018, 12:39



Antwort auf: Steuererklärung

Pflicht zur Abgabe aber auch nur, wenn das Mutterschaftsgeld mehr als 410€ war.

von -Talia- am 16.04.2018, 12:41



Antwort auf: Steuererklärung

Bist du überhaupt Arbeitnehmerin? Auch Studentinnen können uU Mutterschaftsgeld bekommen von der KK. Und selbst wenn- natürlich ist nicht jeder AN zur Erklärung verpflichtet. Wenn es außer dem Mutterschaftsgeld kein steuerpflichtiges Einkommen gab, muss aus meiner Sicht auch keine Erklärung gemacht werden. Im Zweifel würde dich das Finanzamt eh dazu auffordern, denn die Beträge von AG und KK werden automatisch gemeldet. Es kann aber sein, dass sich eine Steuererklärung trotzdem für dich lohnt und einen Verlustvortrag für spätere Jahre bringt - dieser reduziert dann später deine Steuer.

von Tini_79 am 17.04.2018, 06:28



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